Im Schweizer Gesetz wird ungeschützter Sex unter serodiskordanten Sexualpartnern inzwischen liberal und vernünftig geregelt. Dass das Sexualstrafrecht im Ausland nicht überall im gleichen Masse von Vernunft geprägt ist, hat Richard, ein junger Slowake kürzlich am eigenen Leib erfahren müssen.

Er steht unter erfolgreicher HIV-Therapie. In seinem Heimatland hatte er mit einer Partnerin ungeschützten Sex ohne sie über seine Situation ins Bild zu setzen. Die Partnerin klagte ihn an, ihr seinen Status verschwiegen zu haben. Dass eine Infektion der Freundin nicht möglich ist, leuchtete in der Slowakei niemandem ein. Es wurde ein Urteil gefällt, das klar von moralisierenden Momenten geprägt ist. In erster Instanz war es eine bedingte Gefängnisstrafe von einem Jahr, in zweiter Instanz wird er aber zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Richard ist darauf in die Schweiz geflüchtet, um sich dem Strafvollzug zu entziehen. Immerhin war er in der Slowakei schon während 7 Monaten in Untersuchungshaft. In die Schweiz kam er wegen dem ‚Swiss Statement‘: Ein HIV-Patient mit seit mindestens 6 Monaten unterdrückter Viruslast ist nicht ansteckend.

Wegen dem slowakischen Gerichtsurteil liegt ein europäischer Haftbefehl gegen Richard R. vor. Aufgrund der Schengen Vereinbarungen müsste die Schweiz Richard R. an die Slowakei ausliefern. Sein „Vergehen“ ist aber in der Schweiz nicht strafbar.

Richard R. wurde darum in der Schweiz inhaftiert. Das Migrationsamt im Kanton Zürich stützt in einer völlig unverständlichen Verfügung das skandalöse Urteil aus Bratislava. Offenbar ist die Botschaft des Swiss Statement auch dort noch nicht angekommen. Die Schweiz ist zwar an den internationalen Haftbefehl gebunden, hat aber auch weitgehende Kompetenzen, die Sache hier anders abzuwickeln.

Richard hat hier in der Zwischenzeit ein neues Leben aufgebaut, gearbeitet und eine neue Partnerin gefunden, die er heiraten möchte. Dieses neue Glück wird allerdings durch die andauernden Probleme mit Verfahrens- und Anwaltskosten sowie fehlendem Einkommen gefährdet, da er seit Monaten in der Schweiz im Gefängnis ist. Wir haben den Fall an die Aids-Hilfe Schweiz weitergeleitet, die ihm kostenlose Rechtshilfe anbietet. Zudem hoffen wir, dass der Solidaritätsfonds wo nötig einspringt.

 

VValo Bärtschi / Juni 2017