Wozu melden?
Indem PatientInnen allfällige ungewöhnliche Reaktionen auf ein Medikament an ihren behandelnden Arzt oder Ärztin melden, können sie gemeinsam mit den Fachleuten zur Sicherheit der Medikamente und zu ihrem sicheren Gebrauch beitragen. Die Fachleute wiederum erhalten zu jedem Bericht über eine vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW) eine aktuelle Rückmeldung, und oft auch einen therapeutischen Rat, der wiederum den PatientInnen zugute kommt.

Was melden?
Neue (nicht oder ungenügend in der Arzneimittelinformation erwähnte oder schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen.
Gemäss Heilmittelgesetz sind ÄrztInnen und ApothekerInnen seit 2002 zu deren Meldung verpflichtet. Ebenfalls zur Meldung von solchen UAW verpflichtet sind die Zulassungsinhaberinnen. Die PatientInnen haben ein Melderecht.

Als schwerwiegend gelten folgende UAW:
– sie führen zur Hospitalisation oder verlängern diese,
– führen zu einem schweren oder bleibenden Schaden, sind lebensbedrohend oder enden tödlich,
– sind sonst medizinisch wichtig (Beispiele: Hypoglykämie mit Bewusstseinsstörung oder epileptischer Anfall, die ambulant behandelt werden).

Der Verdacht auf eine Verursachung durch das Medikament reicht aus. Der Beweis soll nicht abgewartet werden.

Wie melden?
Am besten umgehend den/die behandelnde/n Arzt/Ärztin informieren. Diese Fachpersonen können anschliessend ihre Meldung über das neue elektronische Meldeportal ElViS erstatten. 

Der Zugriff auf dieses Meldeportal erfolgt über die Swissmedic Homepage www.swissmedic.ch:
– Marktüberwachung
– Meldung von unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln

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Auf www.swissmedic.ch