Das Postulat 18.3381 beauftragt den Bundesrat, einen Bericht vorzulegen, unter anderem über das Recht der «Sans Papiers» auf Beitritt zu den Sozialversicherungen und die Folgen eines möglichen Entzugs dieses Rechts für Bund, Kantone, Gemeinden und betroffene «Sans-Papiers».

Position von Aids-Hilfe Schweiz, SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz, Positivrat und Groupe sida Genève
Die Motion 18.3005, von der SGK-N inzwischen zurückgezogen, hätte den Bundesrat beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, die unter anderem darauf abzielen, Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus («Sans-Papiers») vom Sozialversicherungsschutz auszuschliessen und gleichzeitig den Kantonen und Gemeinden die finanzielle Last der Versorgung von Sans-Papiers im Krankheitsfall zu übertragen.

Der Ausschluss von «Sans-Papiers» aus dem Kreis der sozialschutzberechtigten Personen hätte dramatische Folgen auf deren Gesundheitszustand, insofern als der Zugang zu Leistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit oder die Behandlung der meisten chronischen Erkrankungen unzugänglich und unerschwinglich würden. Das Fehlen einer solchen Gesundheitsversorgung, insbesondere im Fall von Schwangerschaft oder schwerer Krankheit, würde jedoch unweigerlich physische oder psychische Folgen nach sich ziehen, die oft irreversibel sind und in einigen Fällen sogar zum Tod führen können.

Die Kosten für die Versorgung von unbehandelten Krankheiten im fortgeschrittenen Stadium, die weit über den Kosten für Prävention oder frühzeitige Behandlung liegen, würden die öffentlichen Finanzen der Kantone und Gemeinden unnötig belasten.

Die Folgen für die öffentliche Gesundheit wären nicht minder besorgniserregend. Die Ausgrenzung würde diese Bevölkerungsgruppen in den Untergrund drängen, was niederschwellige Arbeit kostspieliger oder gar unmöglich macht, obwohl letztere für die Prävention und Gesundheitsförderung der Betroffenen im Rahmenkonzept „Migration und Vulnerabilitätsfaktoren“ des BAG als wesentlich anerkannt wird.

Die vom Bundesrat validierten Ziele des Nationalen Programms zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (NPHS), wie der gleichberechtigte Zugang zu Tests und die frühzeitige Einleitung einer antiretroviralen Behandlung, wären nicht mehr gewährleistet. Diese Perspektive wäre inakzeptabel, zumal diese Behandlung ein bewährtes Präventionsinstrument ist: eine HIV-positive Person unter wirksamer antiretroviraler Therapie ist nicht ansteckend.

Die Annahme des Postulats wird es ermöglichen, die Situation der «Sans- Papiers» in der Schweiz besser zu verstehen und weitaus angemessenere Lösungen vorzuschlagen, als diese Personengruppe einfach vom Schutz des sozialen Netzes auszuschließen. Damit wird auch für Kantone und Gemeinden eine Kostenexplosion der Gesundheitsversorgung der «Sans-Papiers» verhindert.

Folglich empfehlen wir dem Postulat 18.3381 «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» zuzustimmen.