Zürich, den 23. September 2013. Das Volk sagt Ja zum neuen Epidemiengesetz. Damit wird eine langjährige Diskriminierung von Menschen mit HIV im Strafrecht beseitigt. Mit dem neuen Epidemiengesetz ist die Verbreitung einer gefährlichen menschlichen Krankheit nur strafbar wenn der Täter aus gemeiner Gesinnung handelte.

Die letzten Jahre ergingen Dutzende von Strafurteilen gegen Menschen mit HIV wenn sie ungeschützten Sex praktizierten. Dies selbst dann, wenn ihre Sexualpartner vorgängig über die HIV-Infektion informiert waren. Mit der Annahme des neuen Epidemiengesetzes wird diese Ungerechtigkeit beseitigt. Wer seine Sexualpartnerin oder seinen Sexualpartner über die HIV-Infektion informiert, muss künftig nicht mehr befürchten, für Verbreitung oder versuchte Verbreitung einer gefährlichen menschlichen Krankheit bestraft zu werden. Dann werden nur noch Personen bestraft, die aus gemeiner Gesinnung handelten. Internationale Studien belegen, dass viele aus Angst vor einer Strafverfolgung sich nicht auf HIV testen lassen oder ihre Sexualpartner nicht über die HIV-Infektion informieren. Der Positivrat ist erleichtert über den Ausgang der Abstimmung und ist froh, dass wir im Kampf gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV einen Schritt vorwärts gekommen sind.

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Positivrat Medienmitteilung EpG.pdf

Der Positivrat ist ein Fachgremium, welches sich für die Interessen der Menschen mit HIV einsetzt. Er besteht aus Menschen mit HIV, ihren Angehörigen oder Fachpersonen, die sich mit ihnen solidarisieren. Seine Mitglieder verfügen über berufliches oder persönliches Wissen und Erfahrungen in medizinischen, pflegerischen, psychosozialen, politischen oder kommunikativen Belangen. Der Positivrat ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Zürich.