Nach dem grossen Medienecho über den verstorbenen HIV-Patienten in Chur handelt die EKSG. Am 17. August veröffentlicht die Kommission die folgende Stellungnahme:
Aus Sicht der EKSG fallen die Therapie mit antiretroviralen Medikamenten und die entsprechenden medizinischen Begleitmassnahmen bei allen Menschen mit HIV unter den Begriff der Notfallbehandlung im Sinne von Art. 64a Abs. 7 KVG. Versicherer sollten die Kostenübernahme für diese Leistungen nicht aufschieben.
Die Kantone Graubünden und Solothurn haben die schwarze Liste bereits abgeschafft; der Aargauer Regierungsrat will diese behalten. Der Thurgauer Regierungsrat Jakob Stark verteidigt die schwarze Liste in einem Gastkommentar in der NZZ. Im Kanton St. Gallen reichte die Fraktion SP-Grüne eine Motion zur Abschaffung der Liste ein.
Der Journalist Benjamin von Wyl hat einen HIV-Patienten getroffen, der im Aargau auf der schwarzen Liste ist. Zum Artikel